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Urkundenbeschaffung und Bescheinigungen

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

02.03.2018 - Artikel


Urkundenbeschaffung in Deutschland:

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus Deutschland können von Ihnen selbst direkt beim Standesamt des Ortes bestellt werden, wo die Person geboren oder gestorben ist bzw. geheiratet hat.

Deutsche Führerscheine können nicht über die Botschaft, sondern nur direkt bei der Behörde in Deutschland, die den alten Führerschein ausgestellt hat, angefordert werden.

Die für Sie zuständige Behörde finden Sie im Internet unter Angabe des Gemeindenamens in der Adresse www. (Name der Gemeinde, z.B.: Mainz).de.

Beschaffung venezolanischer Urkunden und der Apostille:

Die Beschaffung venezolanischer Urkunden und/oder des Apostillevermerks ist sehr zeitaufwendig. Da von den venezolanischen Behörden auf schriftliche Anfragen hin keine Urkunden übersandt werden, muß eine Person, die die erforderlichen Behördengänge übernimmt, beauftragt werden. Die Botschaft kann diese Gänge nicht vornehmen. Sie kann aber verschiedene Übersetzer benennen, die diesen Service auf Honorarbasis anbieten.

Übersetzer

Bescheinigungen

Die Unterschriftsbeglaubigung ist die Bestätigung der Identität des Unterzeichnenden eines Dokumentes. Dazu ist persönliche Vorsprache unter Vorlage eines Ausweises (Reisepass, Personalausweis usw.) erforderlich.

Die Botschaft ist zur Legalisierung von Dokumenten nicht ermächtigt, da die Apostille das Verfahren der Legalisierung ersetzt. Dokumente, welche der Botschaft für eine Beglaubigung vorgelegt werden, benötigen keine Apostille.

Die wichtigsten Gebühren (in Euro) sind:

Unterschriftsbeglaubigung eines von der Botschaft anerkannten Übersetzers: 56,43 Euro (je Dokument).

Beglaubigung von Kopien 23,06 Euro (je Dokument).


Für Kopiebeglaubigungen müssen die Originale vorgelegt werden.

Dokumente fürs Studium in Deutschland: Es wird ein Maximum von drei (3) Kopien (Abschluss oder Noten der Grund- und Hochschulbildung) kostenlos beglaubigt, der Studienzweck muss allerdings schriftlich am Schalter vorgelegt werden.

Kopiebeglaubigungen anderer Dokumente sind gebührenpflichtig.

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