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Erstmalige Beantragung eines Passes für ein minderjähriges Kind
Geburtsanzeige, © colourbox
Bei der erstmaligen Passbeantragung für Ihr minderjähriges Kind ist gleichzeitig die Anzeige der Geburt in Deutschland empfehlenswert. Damit das Kind auch nach deutschem Recht den gewünschten Namen führen kann, kann im Rahmen der Geburtsanzeige eine Namenserklärung abgegeben werden.
Beide Elternteile, sowie das minderjährige Kind müssen vorstellig werden.
Dem folgenden Merkblatt können Sie entnehmen, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen:
Die Übersetzungen müssen von einem staatlich anerkannten Übersetzer gefertigt sein.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein!
Weitere Informationen
Die Gebühren für konsularische Dienstleistungen können derzeit wie folgt entrichtet werden:
- Mittels internationaler Kreditkarte (Mastercard oder Visa). Die Transaktion erfolgt in diesem Fall in Euro. Sollte eine dritte Person für Sie bezahlen, müsste Sie diese Person zur Antragstellung begleiten und einen gültigen Ausweis vorlegen.
- Bargeld in Dollar
Durch das Terminvergabesystem ist das Konsulat in der Lage, durchgehend einen geregelten und geordneten Publikumsverkehr zu gewährleisten. Sie haben dadurch den Vorteil, einen Ihnen passenden Termin…