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Erstmalige Beantragung eines Passes für ein minderjähriges Kind

Geburtsanzeige

Geburtsanzeige © colourbox

03.02.2026 - Artikel

1. Termin

Bitte buchen Sie einen Termin über die Webseite der Botschaft. Jedes Kind benötigt einen eigenen
Termin. Beide Elternteile, sowie das minderjährige Kind müssen vorstellig werden.


2. Unterlagen

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • ausgefülltes Passantragsformular für Minderjährige (Unterschriften erst in der Botschaft)
  • ausgefülltes Formular für die Geburtsanzeige (Unterschriften erst in der Botschaft)
  • Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille und beglaubigter Übersetzung (Original + 1 Kopie,
    auch von Apostille und Übersetzung)
  • Geburtsurkunden der Eltern mit Apostille und Übersetzung (Original + 1 Kopie, auch von
    Apostille und Übersetzung)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des deutschen Elternteils zum Zeitpunkt der
    Geburt des Kindes (z.B. der bei der Geburt des Kindes gültige deutsche Reisepass) (Original
    + 1 Kopie)
  • Ggf. Heiratsurkunde der Eltern mit Apostille und Übersetzung (Original + 1 Kopie, auch von
    Apostille und Übersetzung)
  • Sollte eine Vorehe bei einem der beiden Elternteile bestanden haben, sind hierüber
    Nachweise (z.B. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde) vorzulegen, ggf. mit Apostille und
    Übersetzung (Original + 1 Kopie, auch von Apostille und Übersetzung). Sollte der deutsche
    Elternteil im Ausland geschieden worden sein, muss diese Entscheidung in einem eigenen
    Verfahren anerkannt werden.
  • Venezolanische und/oder andere Reisepässe der Eltern (Original + 1 Kopie der Fotoseite)


    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
    Apostillen und Übersetzungen sind bei Urkunden aus Deutschland nicht erforderlich!
    Die Übersetzungen müssen von einem staatlich anerkannten Übersetzer gefertigt sein.
    Unterschriften werden erst in der Botschaft geleistet.

    Falls die Eltern im Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet waren und nicht beide die Geburtsurkunde des Kindes unterschrieben haben, ist ggf. die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung/Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung in der Botschaft erforderlich.


    3. Gebühren


    Die Gebühren der Botschaft sind bei Antragstellung zu entrichten. Als Zahlungsmethoden werden nur internationale Kreditkarten oder Bargeld in US-Dollar akzeptiert.
    Die Gebühren für die Geburtsanzeige (Unterschriftsbeglaubigung und Beglaubigung der Fotokopien) variieren in Abhängigkeit vom Einzelfall.
    Die Gebühren des Standesamt sind abhängig vom jeweils örtlich zuständigen Amt. Diese Gebühren werden zu einem späteren Zeitpunkt angefordert und müssen in Deutschland bezahlt werden.


    4. Abholung

    Die Botschaft informiert Sie per E-Mail, wenn der Pass zur Abholung bereit ist.

    Hinweis zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht:
    Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Elternteile nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden, erwerben gem. § 4 IV StAG nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn sie würden sonst staatenlos oder die Geburt wird innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung angezeigt.





Weitere Informationen

Wertkassette mit Bargeld
Wertkassette mit Bargeld © dpa-Zentralbild

Die Gebühren für konsularische Dienstleistungen können derzeit wie folgt entrichtet werden:

- Mittels internationaler Kreditkarte (Mastercard oder Visa). Die Transaktion erfolgt in diesem Fall in Euro. Sollte eine dritte Person für Sie bezahlen, müsste Sie diese Person zur Antragstellung begleiten und einen gültigen Ausweis vorlegen.

- Bargeld in Dollar

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