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Anerkennungsleistung für Ghetto-Arbeit

22.11.2016 - Artikel

Am 01.08.2014 ist die 1. Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (kurz: ZRBG) in Kraft getreten, mit dem die Rechtsstellung von Personen verbessert wird, die während der nationalsozialistischen Zeit in einem Ghetto eine Beschäftigung ausgeübt haben. Die Änderungen betreffen sowohl bereits laufende ZRBG-Renten als auch Neuanträge.

Das ZRBG aus dem Jahr 2002 sieht als frühestmöglichen Rentenbeginn den 01.07.1997 vor, der allerdings bisher voraussetzte, dass der Rentenantrag bis zum 30.06.2003 gestellt wurde. Diese Frist wird nun aufgehoben.

In den ersten Jahren wurde die überwiegende Zahl der Anträge abgelehnt, da hohe Anforderungen an die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen „Beschäftigung aus eigenem Willensentschluss“ und „Entgelt“ gestellt wurden. Nach Änderung der Rechtsprechung im Jahr 2009 konnte noch in vielen der zunächst abgelehnten Fälle nachträglich eine Rente bewilligt werden, allerdings unter Anwendung der allgemeinen Rückwirkungsfrist im Sozialrecht von vier Jahren. Somit haben viele Berechtigte ihre Rente rückwirkend erst ab 2005 erhalten, jedoch mit Zuschlägen für den verspäteten Rentenbeginn. Die Neuregelung nimmt die ZRBG-Renten nunmehr von der vierjährigen Rückwirkungsfrist aus. Außerdem werden künftig auch Beschäftigungen in Ghettos berücksichtigt, die im „nationalsozialistischen Einflussbereich“ lagen (unter anderem Slowakei, Rumänien und Shanghai).

Falls Sie bereits eine Rente nach dem ZRBG beziehen, müssen Sie zurzeit nichts veranlassen. Sie werden in den nächsten Monaten von der Deutschen Rentenversicherung schriftlich benachrichtigt. Falls Sie erstmals oder erneut eine Rente nach dem ZRBG beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Eichendorffstraße 4-6, D-67346 Speyer, Telefon: 0049-6232-17-2459. Geben Sie dabei bitte - sofern vorhanden - Ihre deutsche Versicherungsnummer (VSNR) an. Falls Sie diese nicht kennen, geben Sie Ihr Geburtsdatum und als Betreff „Rente nach dem ZRBG“ an.

Weitere Informationen zum ZRBG und den neuen Änderungen finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html

​​​​​​​Einmalige Anerkennungsleistung

Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2007 eine Richtlinie zur Ghetto-Arbeit beschlossen. Danach können die Berechtigten eine einmalige Anerkennungsleistung in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen prüft hierfür in jedem Einzelfall, ob für die Zeit in einem beschäftigungsähnlichen Verhältnis bereits eine Rente gezahlt wird.


http://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/AnerkennungsleistungenfuerGhettoarbeit/start.html



Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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