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Apostille

Auf einem orangefarbenen Papier liegt ein Füller.

Erbrecht und Nachlassangelegenheiten, © Colourbox

16.09.2021 - Artikel

Seit dem 16.03.1999 werden venezolanische Urkunden im deutschen Rechtsbereich anerkannt, wenn sie mit einer Apostille (Beglaubigungsvermerk) des venezolanischen Außenministeriums versehen sind. Eine Legalisation durch die deutsche Botschaft ist nicht mehr erforderlich und wird daher nicht mehr vorgenommen.

Über das Apostille-Verfahren informiert u.a. das venezolanische Außenministerium. (http://mppre.gob.ve/)

Spanischsprachige Dokumente müssen für den Gebrauch im deutschen Behördenverkehr grundsätzlich mit einer Übersetzung eines vereidigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzers versehen sein. Nach den bisherigen Erfahrungen werden in der Regel auch Übersetzungen staatlich bestellter venezolanischer Übersetzer für die deutsche Sprache („intérpretes públicos“) anerkannt, sofern sie mit einer konsularischen Bescheinigung der Botschaft versehen sind. In wenigen Fällen bestehen deutsche Behörden jedoch auf Übersetzungen von einem für den deutschen Rechtsbereich vereidigten/bestellten Übersetzer. Die Botschaft empfiehlt daher vor der Beauftragung eines Übersetzungsdienstes zu klären, ob die zuständige deutsche Behörde in Venezuela gefertigte Übersetzungen anerkennt.

Eine unverbindliche Liste mit Übersetzern finden Sie hier

Kosten für die konsularische Übersetzerbescheinigung: Euro 75,- zahlbar mit US$ in bar oder mit internationaler Kreditkarte.

Weitere Informationen

Wertkassette mit Bargeld
Wertkassette mit Bargeld © dpa-Zentralbild

Die Gebühren für konsularische Dienstleistungen können derzeit wie folgt entrichtet werden:

- Mittels internationaler Kreditkarte (Mastercard oder Visa). Die Transaktion erfolgt in diesem Fall in Euro. Sollte eine dritte Person für Sie bezahlen, müsste Sie diese Person zur Antragstellung begleiten und einen gültigen Ausweis vorlegen.

- Bargeld in Dollar

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