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Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 StAG
Musterexemplare der neuen deutschen Reisepaesse werden im Bundesministeriums des Innern vorgestellt. 23.02.2017, Berlin. Copyright: Inga Kjer/ picture alliance/photothek © picture alliance / photothek
Gemäß § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) besteht ein zehnjähriges Erklärungsrecht für Kinder eines deutschen Elternteils, die nach dem 23. Mai 1949 (Inkrafttreten des Grundgesetzes) geboren wurden. Diese Regelung gilt für Personen, die nach der zum Zeitpunkt ihrer Geburt geltenden Fassung des damaligen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG) in geschlechterdiskriminierender Weise vom Geburtserwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen waren. Die Möglichkeit des Erwerbs durch Erklärung besteht auch für deren Abkömmlinge.
Zum begünstigten Personenkreis zählen nach dem 23.05.1949 geborene
- Kinder eines deutschen Elternteils, die durch Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben (vor dem 01.01.1975 ehelich geborene Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters sowie vor dem 01.07.1993 nicht ehelich geborene Kinder eines deutschen Vaters und einer ausländischen Mutter),
- Kinder einer Mutter, die vor der Kindesgeburt durch Eheschließung mit einem Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 17 Nr. 6 RuStAG a.F. vor dem 01.04.1953 verloren hat,
- Kinder, die ihre durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit durch eine von einem Ausländer bewirkte und nach deutschen Gesetzen wirksame Legitimation nach § 17 Nr. 5 RuStAG a.F. vor dem 01.04.1953 verloren haben, und
- Abkömmlinge der Kinder nach Nummer 1 bis 3.
Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können die Erklärung unmittelbar beim Bundesverwaltungsamt oder bei der zuständigen Auslandsvertretung abgeben. Sie wird wirksam mit Eingang bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (d.h. bei Auslandswohnsitz beim Bundesverwaltungsamt), wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Ausführliche Informationen zum Erklärungserwerb und die relevanten Formulare finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts:
Merkblatt zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung
Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Anlage zur Erklärung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit