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Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)

Bundesagentur fuer Arbeit

Jugendliche bei einer Beratung an einem Stand der Bundesagentur fuer Arbeit . Hannover , Deutschland . | Consulting service at Bundesagentur fuer Arbeit . Hannover , Germany . | 12.02.2009 , KEIN MODEL RELEASE vorhanden , NO MODEL RELEASE , Copyright: Thomas Koehler/ picture alliance/photothek, © picture alliance / photothek

11.01.2024 - Artikel

Zur Beantragung eines Visums ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des
Antragstellers erforderlich. Allgemeine Hinweise zur Einreise und Visumbeantragung finden Sie hier.
Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminbuchung auf der Website der Botschaft.



Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 10 Arbeitstage in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.


Allgemeine Informationen


Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulausbildung, für maximal sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um einen Arbeitsplatz zu finden, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation sie befähigt. Finden Sie innerhalb eines halben Jahres einen Arbeitgeber, müssen Sie nicht wieder ausreisen, sondern können den erforderlichen Aufenthaltstitel bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet, mit Ausnahme von Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche.

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre
Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.



Checkliste Visumantrag


Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Ein Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild (siehe: Fotomustertafel)
  • Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit mind. zwei (2) komplett freien Seiten), Gültigkeit mind. 6 Monate ab Zeitpunkt de Einreise
  • Eine einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Identitätskarte und eine Kopie
  • Identitätskarte und eine Kopie des Ehepartners und der Kinder, wenn vorhanden
  • Nachweise über die Anerkennung des ausländischen Abschlusses

Bei Fachkräften mit Berufsausbildung:

  • Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung:

Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen
Stelle aus Deutschland (im Original und einer Kopie).


Bei Fachkräften mit akademischer Ausbildung:

  • Ein (1) Ausdruck aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
  • Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit einer (1) Kopie oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)
  • Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit einer Kopie (z. B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation)

Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

  • Qualifikationsnachweise im Original und eine Kopie, z.B. Hochschulabschluss, Arbeitsnachweise, Bescheinigungen über die Teilnahme an Schulungen/Fortbildungen
  • Motivationsschreiben für die geplante Arbeitsplatzsuche. Es muss erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und welche Unterkunft Sie nutzen werden.


Für Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung:

  • Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 anhand eines anerkannten Sprachdiploms im Original und eine Kopie
  • Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel

    Finanzierung: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller mind. 947 Euro pro Monat zur Verfügung stehen. Der Nachweis (durch nachgewiesene Eigenmittel, Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung) über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Bei Antragstellung sind daher finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 5.682,- Euro und zusätzlich die für eine evtl. Ausreise aus Deutschland erforderlichen Mittel in Höhe von 1.000,00 Euro nachzuweisen oder ein bezahltes Rückflugticket.

    Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.

    Bei Finanzierung durch Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gem. §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet, im Original mit einer Kopie.

  • Krankenversicherung gem. EU-Norm (Geltungsbereich für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme: 30.000,-- €, gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt); spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!

Gebühr


Visumgebühr in Höhe von 75,- €. Zahlbar in USD zum Tageskurs in bar oder mit
internationaler Kreditkarte (Visa -Mastercard)
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen möglicherweise zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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