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Arbeitsaufnahme
Ein aufgearbeitetes Ventil wird im DB Fahrzeuginstandhaltung Werk von einem Mitarbeiter wieder zusammengesetzt. Die DB Fahrzeuginstandhaltung Werk Fulda ist auf die Aufarbeitung, Prüfung und Instandsetzung von Bremskomponenten und Steuereinrichtungen von Schienenfahrzeugen spezialisiert. Bahnfans können an diesem Wochenende beim Tag der Schiene einen Blick hinter die Kulissen der Branche werfen. (zu dpa „Blick hinter die Kulissen am Tag der Schiene“), © dpa
Grundsätzliche Hinweise
Um ein Arbeitsvisum beantragen zu können, wird ein Hochschulabschluss benötigt, welche Relevanz zur angestrebten Arbeitsstelle haben soll.
Ein nationales Visum wird für den angegebenen Aufenthaltszweck in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen erteilt und berechtigt zur Einreise über die Schengen-Staaten. Nach Einreise in das Bundesgebiet sollten Sie umgehend bei der zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen und den endgültigen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen.
Die Visumbeantragung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf unserer Webseite möglich. Sobald Sie erfolgreich einen Termin gebucht haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail (bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner falls Sie die Bestätigung nicht erhalten). Drucken Sie die Bestätigungsmail aus und bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit, ebenso wie alle anderen erforderlichen Unterlagen um Ihr Visum zu beantragen. Wichtig: Um Ihren bereits gebuchten Termin online zu stornieren, nutzen Sie bitte den Link in der Bestätigungsmail. Erst nach erfolgreicher Stornierung können Sie erneut einen Termin buchen.
Das Flugticket sowie die Krankenversicherung müssen erst nach der Visa-Genehmigung per E-Mail zugesandt werden. Wir empfehlen diese nicht vor der Visa-Genehmigung zu beschaffen, da kein genaues Datum zur Zustimmung genannt werden kann.
Vorzulegende Unterlagen
Bitte alle Dokumente im Original und eine Kopie vorlegen. Alle Kopien müssen in Format letter oder A4 vorgelegt werden.
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag oder direkt über: https://videx-national.diplo.de
- Information zur Datenschutzverordnung
- 1 Biometrisches Foto in der Größe von 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund. Eigenschaften der Biometrischen Fotos
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten und mindestens drei leeren Seiten.
- Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
- Krankenversicherung, mit einer Gültigkeit von mindestens 90 Tagen (180 Tage wo es zutrifft), ab Einreise in den Schengenraum und mit einem Versicherungsschutz von mindestens 30.000,00 EUR (aus dem Versicherungsnachweis müssen Höhe des Versicherungsschutzes und Gültigkeitszeitraum klar hervorgehen). Diese Bedingung kann vorgelegt werden, sobald das Visum genehmigt wurde.
- Arbeitsvertrag aus Deutschland (unterschrieben von beiden Parteien, mit Angabe von Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Höhe des monatlichen Gehaltes, in deutscher oder englischer Sprache).
- Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (die Bescheinigung ist im Vorfeld der Visumbeantragung vom Arbeitgeber in Deutschland einzuholen).
- Lebenslauf in deutscher und spanischer Sprache über Ihren beruflichen Werdegang. Bitte Nachweise beifügen.
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Deutscher Hochschulabschluss oder ausländischer Hochschulabschluss, der als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt wird und der für die Stelle relevant ist. Überprüfen Sie auf der Webseite http://anabin.kmk.org/ ob Ihr Abschluss anerkannt wird und drucken Sie die Abfrage aus. Wenn Ihr Hochschulabschluss nicht aus Deutschland stammt, muss er mit Apostille versehen und von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Liste der Übersetzer
Bei Einreise mit Ehefrau/-mann und/oder Kindern unter 18 Jahren, ist ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen. Kinder über 18 Jahre können keine Familienzusammenführung beantragen.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden.
Gebühren
75 Euro. Die Gebühren für konsularische Dienstleistungen können derzeit wie folgt entrichtet werden:
- Mittels internationaler Kreditkarte (Mastercard oder Visa). Die Transaktion erfolgt in diesem Fall in Euro. Sollte eine dritte Person für Sie bezahlen, müsste Sie diese Person zur Antragstellung begleiten und einen gültigen Ausweis vorlegen.
- Bargeld in Dollar