Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Visum zur Eheschließung

Eheschließung

19.09.2006, Duesseldorf, Nordrhein-Westfalen, NRW, DEU - Hochzeit in Duesseldorf. 0KN060919D145CARO.JPG, © picture alliance / Caro

14.09.2023 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

Ein nationales Visum wird für den angegebenen Aufenthaltszweck in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen erteilt und berechtigt zur Einreise über die Schengen-Staaten. Nach Einreise in das Bundesgebiet sollten Sie umgehend bei der zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen und den endgültigen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen.

Die Visumbeantragung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf unserer Webseite möglich. Sobald Sie erfolgreich einen Termin gebucht haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail (bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner falls Sie die Bestätigung nicht erhalten). Drucken Sie die Bestätigungsmail aus und bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit, ebenso wie alle anderen erforderlichen Unterlagen um Ihr Visum zu beantragen. Wichtig: Um Ihren bereits gebuchten Termin online zu stornieren, nutzen Sie bitte den Link in der Bestätigungsmail. Erst nach erfolgreicher Stornierung können Sie erneut einen Termin buchen.

Das Flugticket sowie die Krankenversicherung müssen erst nach der Visa-Genehmigung per E-Mail zugesandt werden. Wir empfehlen diese nicht vor der Visa-Genehmigung zu beschaffen, da kein genaues Datum zur Zustimmung genannt werden kann.

Vorzulegende Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag oder direkt über: https://videx-national.diplo.de
  • Information zur Datenschutzverordnung
  • 1 Biometrisches Foto in der Größe von 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund. Eigenschaften der Biometrischen Fotos
  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten und mindestens drei leeren Seiten.
  • Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
  • Krankenversicherung, mit einer Gültigkeit von mindestens 90 Tagen (180 Tage wo es zutrifft), ab Einreise in den Schengenraum und mit einem Versicherungsschutz von mindestens 30.000,00 EUR (aus dem Versicherungsnachweis müssen Höhe des Versicherungsschutzes und Gültigkeitszeitraum klar hervorgehen). Diese Bedingung kann vorgelegt werden, sobald das Visum genehmigt wurde.
  • Passkopie der/des in Deutschland lebenden Verlobten.
  • Anmeldung zur Eheschließung bei einem deutschen Standesamt (d.h. die Prüfung des Standesamtes ist abgeschlossen, ein Eheschließungstermin ist bestimmt).
  • Einfaches Einladungsschreiben der/des Verlobten mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Sprachzertifikats (Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF) zu führen.

MITREISENDE KINDER UNTER 18 JAHREN BENÖTIGEN FOLGENDES:​​​

  • Geburtsurkunde, (im Falle venezolanischer Geburtsurkunde mit Apostille versehen und Übersetzung ins Deutsche durch einen deutschen oder venezolanischen öffentlichen Übersetzer).
  • Wenn es sich um ein Kind aus einer vorherigen Beziehung handelt und eine der Parteien nicht mit dem Minderjährigen nach Deutschland zieht, benötigen Sie:

Option 1: Nachweis des alleinigen Sorgerechts des Elternteils, mit dem das Kind in Deutschland leben wird.

Option 2: notariell beglaubigte Bescheinigung der Vereinbarung zwischen der Mutter und dem Vater, in dem sie dem Elternteil, der nach Deutschland zieht, ohne zeitliche oder räumliche Beschränkung, das Sorgerecht gewähren. Dieses Dokument muss vom zuständigen Gericht genehmigt werden, mit Apostille versehen werden und von einem öffentlichen Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.

Option 3: im Falle, dass keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird: Genehmigung des zuständigen Jugendgerichts, in dem das Sorgerecht zugunsten des nach Deutschland ziehenden Elternteils gewährt wird und in dem das Gericht seine Zustimmung ohne Raum- und Zeitbegrenzung für das Kind zum Ausdruck bringt, mit dem Vertreter, der nach Deutschland zieht, zu leben. Dieses Dokument muss mit Apostille versehen werden und von einem öffentlichen Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.

  • Einladungsschreiben der Stiefmutter oder des Stiefvaters.
  • Wenn dieses Kind von einer anderen Beziehung stammt oder wenn es kein Bürger der Europäischen Union ist, muss die Finanzierung durch eine Verpflichtungserklärung gesichert werden.
  • Wenn das Kind das 16. Lebensjahr erreicht hat, muss zusätzlich ein Sprachzertifikat (Goethe-Institut, Telc GmbH, TestDaF) vorgelegt werden, welches die Kenntnisse des deutschen Sprachniveaus von mindestens A1 bescheinigt.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden.

Die Botschaft arbeitet bei Anträgen für ein nationales Visum eng mit der Ausländerbehörde des vorgesehenen deutschen Wohnortes zusammen. Zur Erteilung eines Visums ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend erforderlich. Die Bearbeitungszeit kann daher von Fall zu Fall variieren


Gebühren

75 Euro. Konsulargebühren können mit internationalen Kreditkarten (Visa oder MasterCard) oder bar in US-Dollar bezahlt werden.



nach oben