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Visa für Sprachkurse

Tafel auf der steht: Deutsch als Fremdsprache

Deutsch als Fremdsprache, © colourbox

14.09.2023 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

Dieses Visum berechtigt ausschließlich zum Besuch eines Intensivsprachkurses (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche) für maximal ein Jahr. Während des Sprachkurses dürfen Sie nicht in Deutschland arbeiten.

Ein nationales Visum wird für den angegebenen Aufenthaltszweck in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen erteilt und berechtigt zur Einreise über die Schengen-Staaten. Nach Einreise in das Bundesgebiet sollten Sie umgehend bei der zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen und den endgültigen längerfristigen Aufenthaltstitel beantragen.

Die Visumbeantragung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung auf unserer Webseite möglich. Sobald Sie erfolgreich einen Termin gebucht haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail (bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner falls Sie die Bestätigung nicht erhalten). Drucken Sie die Bestätigungsmail aus und bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit, ebenso wie alle anderen erforderlichen Unterlagen um Ihr Visum zu beantragen. Wichtig: Um Ihren bereits gebuchten Termin online zu stornieren, nutzen Sie bitte den Link in der Bestätigungsmail. Erst nach erfolgreicher Stornierung können Sie erneut einen Termin buchen.

Das Flugticket sowie die Krankenversicherung müssen erst nach der Visa-Genehmigung per E-Mail zugesandt werden. Wir empfehlen diese nicht vor der Visa-Genehmigung zu beschaffen, da kein genaues Datum zur Zustimmung genannt werden kann.


Vorzulegende Unterlagen

Bitte alle Dokumente im Original und eine Kopie vorlegen. Alle Kopien müssen in Format letter oder A4 vorgelegt werden.

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag oder direkt über: https://videx-national.diplo.de
  • Information zur Datenschutzverordnung
  • 1 Biometrisches Foto in der Größe von 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund. Eigenschaften der Biometrischen Fotos
  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten und mindestens drei leeren Seiten.
  • Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
  • Krankenversicherung, mit einer Gültigkeit von mindestens 90 Tagen (180 Tage wo es zutrifft), ab Einreise in den Schengenraum und mit einem Versicherungsschutz von mindestens 30.000,00 EUR (aus dem Versicherungsnachweis müssen Höhe des Versicherungsschutzes und Gültigkeitszeitraum klar hervorgehen). Diese Bedingung kann vorgelegt werden, sobald das Visum genehmigt wurde.
  • Nachweis über die Anmeldung bei einer Sprachschule mit Angaben über Kursort, Kursdauer sowie der Niveaustufe nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (der Intensivsprachkurs muss mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche sein, es werden keine Wochenend-, Abend- oder Integrationskurse akzeptiert). Aus der Anmeldung muss klar hervorgehen dass bereits mindestens 3 Monate des Kurses bezahlt wurden sind und die komplette vorgesehene Kursdauer. Wenn Sie bereits Vorkenntnisse haben, legen Sie bitte das entsprechende Zertifikat bei.
  • Motivationsschreiben in deutscher und spanischer Sprache und von Ihnen unterschrieben (Angabe von beruflichen, professionellen Gründen, warum Sie die deutsche Sprache lernen möchten).
  • Tabellarischer Lebenslauf in deutscher und spanischer Sprache.
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts des gesamten Aufenthalts in Deutschland durch:

a) Sperrkonto mit mindestens 947,-€ pro geplantem Aufenthaltsmonat (ein Jahr 11.364,-€)
b) Verpflichtungserklärung aus Deutschland.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden.


Gebühren


75 Euro. Die Gebühren für konsularische Dienstleistungen können derzeit wie folgt entrichtet werden:

- Mittels internationaler Kreditkarte (Mastercard oder Visa). Die Transaktion erfolgt in diesem Fall in Euro. Sollte eine dritte Person für Sie bezahlen, müsste Sie diese Person zur Antragstellung begleiten und einen gültigen Ausweis vorlegen.

- Bargeld in Dollar


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