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Allgemeine Hinweise zur Einreise und Visumpflicht
Einreise nach Deutschland, © dpa
Willkommen in Deutschland!
Für die Einreise nach Deutschland
benötigen venezolanische Staatsangehörige je nach Dauer des geplanten Aufenthalts ein Visum.
Möchten Sie also nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. als Tourist? Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. für ein Studium?
Bitte wählen Sie zunächst aus, welche Dauer Ihr geplanter Aufenthalt hat:
- Bei langfristigem Aufenthalt (mehr als 90 Tage, z.B. für Arbeit oder Familiennachzug) bitte klicken Sie hier.
- Bei kurzfristigem Aufenthalt (maximal 90 Zage, z.B. Tourismus oder Geschäftsreisen):
Venezolanische Staatsangehörige können zu Besuchs- und Geschäftsreisen für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum in Deutschland und das gesamte Schengengebiet einreisen.
Sollten Sie ein touristisches Visum benötigen, finden Sie hier das Antragsformular.
Wichtiger Hinweis: Zum 11.06.2024 wurden die Gebühren für ein Schengenvisum auf 90€ erhöht.
Bitte beachten Sie, dass Sie auf Verlangen der Einwanderungsbehörden beim Überschreiten der Schengengrenzen in der Lage sein müssen die nachfolgend aufgeführten Dokumente vorlegen zu können, da Ihnen ansonsten die Einreise verweigert werden kann:
A. Belege über den zweck der Reise
1. bei touristischen oder privaten Reisen:
a) Dokumente in Bezug auf die Unterkunft:
- eine Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen werden soll;
- Belege von Beherbergungsbetrieben oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die beabsichtigte Unterbringung hervorgeht;
b) Dokumente in Bezug auf die Reiseroute:
- die Buchungsbestätigung des Veranstalters einer organisierten Reise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die Reisepläne hervorgehen;
- im Fall der Durchreise: Visum oder sonstige Einreisegenehmigung für das Drittland, welches das Bestimmungsland ist; Tickets für die Weiterreise;
2. bei beruflichen Reisen:
a) die Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen, Tagungen oder Veranstaltungen;
b) gegebenenfalls Eintrittskarten zu Messen und Kongressen;
c) Dokumente, die den Beschäftigungsstatus des Antragstellers im Unternehmen belegen;
B. Finanzierungsnachweise
- Bargeld, Reiseschecks oder Kreditkarten in Höhe von 45 €, - für jeden Tag des Aufenthalts oder eine Verpflichtungserklärung.
C. Reisekrankenversicherung,
- mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, gültig für alle Schengen-Staaten.
D. Hin- und Rückflugticket,
- innerhalb von 90 Tagen.
E. Gültiger Reisepass,
- der noch mindestens 3 Monate nach Ihrer Rückkehr gültig sein muss.
Bei nicht vorliegen entsprechender Nachweise zum Reisezweck, ausreichender finanzieller Mittel und Krankenversicherungsschutz kann die Einreise ins Schengengebiet an der Grenze verweigert werden.
Hinweis:
Durch die EU-Verordnung-Nr. 610/2013 vom 26.06.2013 (in Kraft seit dem 18.10.2013) wurde die Regelung zur maximalen visumfreien Aufenthaltsdauer von Positivstaatern im Gebiet der Schengener Staaten geändert. Die Neuregelung gestattet nun Aufenthalte bis zu max. 90 Tagen innerhalb je Zeitraum von 180 Tagen. Gerechnet wird dies jeweils aktuell am Tag der Prüfung rückwirkend auf 180 Tage.
Beispiel:
Am 18.10.2013 befinde ich mich als Venezolaner im Schengengebiet. Um zu überprüfen, wann und ob mein Aufenthalt illegal wird, rechne ich ab dem 18.10.2013 180 Tage zurück (ergibt 22.04.2013) und zähle zusammen, wie viele Tage ich im Schengengebiet aufhältig war (Achtung: dies kann sich natürlich auch auf mehrere Reisen beziehen). Handelt es sich um 90 Tage, muss ich ausreisen. Sind es weniger, kann ich die restlichen Tage noch im Gebiet der Schengener Staaten verbleiben.
Ein vorläufiger Aufenthaltsrechner ist im Internet abrufbar unter: VISA CALCULATOR
Häufig gestellt Fragen zum Thema Visa |
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte während der Telefonsprechzeiten der Visastelle an die Botschaft oder schreiben eine E-Mail an: Erreichbarkeit der Deutschen Botschaft Caracas |