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Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit

Plenum Bundestag und Bundesadler

Unterlagen auf der Regierungsbank und der Bundesadler im Plenum des Deutschen Bundestages. (Kein Property Release vorhanden.) Berlin, 13.03.2012, Copyright: Thomas Koehler/picture alliance/photothek, © picture alliance / photothek

15.09.2021 - Artikel

In diesem Verfahren prüft das Bundesverwaltungsamt in Köln als zuständige Behörde in Deutschland, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es wird dabei untersucht, wann und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und ob Sie sie gegebenenfalls verloren haben.

Bevor Sie einen Antrag stellen, raten wir Ihnen daher, die Informationen zum Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu beachten. Wenn Sie glauben, dass Sie Deutscher/Deutsche sind, können Sie einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Kann die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Weiterführende Informationen:

Website des Bundesverwaltungsamts (BVA)

  • Antragstellung bei der Botschaft

Die Botschaft ist den Antragstellern, die sich in Venezuela aufhalten, behilflich, indem sie die notwendigen Dokumente annimmt, beglaubigt und nach Deutschland weiterleitet.

Die Botschaft kann eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten abgeben und beratend zur Seite stehen. Die Entscheidung ergeht jedoch allein durch das Bundesverwaltungsamt.

  • Notwendige Unterlagen

Alle ausländischen Urkunden müssen mit Apostille und Übersetzung eingereicht werden.

Alle Unterlagen (außer Formulare) müssen im Original/in der beglaubigten Abschrift und 2 Kopien vorgelegt werden.

Alle Formulare müssen im Original und einer Kopie vorgelegt werden.

Alle Kopien müssen im Format „carta“ eingereicht werden.

Die Antragsformulare sollen am Computer ausgefüllt werden.

  • Ausgefülltes Antragsformular „F“ (bzw. FK für Minderjährige), sowie je ein ausgefülltes Formular „V“ für alle Generationen bis zu dem Vorfahren, von welchem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird.
    F
    FK
    V
  • Datenschutz Information bitte lesen, ausdrucken und mitbringen.
  • Geburtsurkunden des Antragstellers und aller Generationen bis zu dem Vorfahren, von welchem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet werden soll (z.B. die des Antragstellers, seines Vaters, seines Großvaters, seines Urgroßvaters usw.)
  • Heiratsurkunden aller Vorfahren des Antragstellers bis hin zu demjenigen Vorfahren, von welchem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet werden soll
  • Von deutschen Behörden ausgestellte Unterlagen, die beweisen, dass ihr Vorfahre/ihre Vorfahren Deutscher war/Deutsche waren (Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, Heimatschein, Personalausweis, Führerschein)
  • Nachweis, dass ihr Vorfahre, der nach Venezuela ausgewandert ist, die venezolanische Staatsangehörigkeit nicht angenommen hat (Cedula „E“, „datos filiatorios“ des SAIME).
  • Falls ihr Vorfahre die venezolanische Staatsangehörigkeit angenommen hat: Nachweis über den Zeitpunkt der Annahme (Gaceta Oficial)
  • Venezolanische Cedula oder venezolanischer Pass der Antragsteller

Die vorstehende Liste beinhaltet die regelmäßig notwendigen Unterlagen und stellt keine abschließende Auflistung dar. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen (z.B. Scheidungsurteil) nötig sein. Hierüber kann Sie die Botschaft bei einem Besuch informieren. Nach Übersendung des Antrags an das Bundesverwaltungsamt, kann dieses weitere Unterlagen verlangen.

  • Gebühr

Die Gebühr wird bei Ende des Feststellungsverfahrens direkt an die Bundeskasse in Deutschland überwiesen. Die Gebühr beträgt zwischen 25 EUR und 51 EUR. Die Gebühr ist vor Aushändigung des Bescheides auf ein deutsches Konto zu entrichten.

  • Bearbeitungsdauer

Das Bundesverwaltungsamt bearbeitet Anträge auf Feststellung der Staatsangehörigkeit aus der ganzen Welt. Daher kommt es zu Wartezeiten. Von der erfolgreichen Antragstellung bis zur Entscheidung ist mit einer Bearbeitungsdauer von 2 bis 3 Jahren zu rechnen.

  • Termin

Seit Juli 2019 muss für die Antragstellung und die Beratung in Staatsangehörigkeitsfragen ein Termin gemacht werden.

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