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Allgemeine Hinweise
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Dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht liegt hauptsächlich das Abstammungsprinzip zu Grunde. Das bedeutet: In der Regel kann nur derjenige die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, der deutsche Vorfahren hat. Dagegen vermittelt die Geburt in Deutschland - anders als in Venezuela - im Regelfall nicht die Staatsangehörigkeit.
Wie erfahre ich, ob ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze?
Überprüfen Sie zunächst ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit tatsächlich erworben haben (Erwerbsgründe) und ob Sie sie verloren haben könnten (Verlustgründe). Lesen Sie sich dazu die entsprechenden Unterseiten bitte genau durch:
- Erwerbsgründe
- Verlustgründe
Sollten Sie noch Zweifel haben, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich per Mail an die Botschaft wenden: Kontaktformular
Bitte beantworten Sie in ihrer Mail die folgenden Fragen:
- Wann und wo wurden Sie geboren?
- Welche Staatsangehörigkeit hatten Ihre Eltern bei Ihrer Geburt? Hatten sie jemals oder haben sie noch einen deutschen Pass?
- Waren Ihre Eltern bei Ihrer Geburt miteinander verheiratet? Falls zutreffend, wann und wo haben Ihre Eltern geheiratet?
- Wann und wo wurden Ihre Eltern geboren?
- Welche Staatsangehörigkeit hatten Ihre Eltern als sie geboren wurden?
- Haben Ihre Eltern jemals die venezolanische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit angenommen?
- Welche Staatsangehörigkeit hatten Ihre Großeltern, als Ihre Eltern geboren wurden?
- Waren Ihre Großeltern bei Geburt Ihrer Mutter/ Vater miteinander verheiratet? Wann und wo haben sie geheiratet?
- Haben Sie, Ihre Eltern oder Ihre Großeltern jemals die venezolanische (oder eine andere) Staatsangehörigkeit beantragt? Falls ja, bitte die genauen Umstände der Einbürgerung erklären und mitteilen, welche Familienmitglieder ggf. im Antrag (der Eltern) eingeschlossen waren.
- Haben Sie, Ihre Eltern oder Ihre Großeltern jemals Militärdienst in einem anderen Land außer Deutschland geleistet?
- Wurden Sie oder einer Ihrer Vorfahren adoptiert?