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Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister beantragen. Die Unterschrift auf dem Antragsformular kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 20,- Euro.
Informationen des Bundesamts für Justiz sowie das Antragsformular finden Sie hier:
Weitere Informationen

Die Gebühren für konsularische Dienstleistungen können derzeit wie folgt entrichtet werden:
- Mittels internationaler Kreditkarte (Mastercard oder Visa). Die Transaktion erfolgt in diesem Fall in Euro. Sollte eine dritte Person für Sie bezahlen, müsste Sie diese Person zur Antragstellung begleiten und einen gültigen Ausweis vorlegen.
- Debit Karte in venezolanischer Landeswährung zum jeweiligen Umrechnungskurs der Botschaft am Tag der Antragstellung. Der Umrechnungskurs der Botschaft basiert auf dem BCV Kurs. Sollte eine dritte Person für Sie mit ihrer Debit Karte bezahlen, müsste Sie diese Person zur Antragstellung begleiten und einen gültigen Ausweis vorlegen.
Aufgrund der Änderung des BCV Kurses auf Bolivares Soberanos, bitten wir Sie vorab mit Ihrer Bank zu klären, ob das Limit Ihres Bankkontos ausreichend ist, bevor Sie zur Botschaft kommen, damit Sie die Gebühren für Ihre Anträge bezahlen können. Ggf. können mit mehreren Karten verschiedener Konten Teilzahlungen geleistet werden.
Beispiel:
Nationales Visum: 75,- EUR
Formel: 75€ x Aktualisierter BCV Kurs = Zu zahlender Betrag in Bolívares soberanos
Reisepass für einen Antragsteller ab 24 Jahren 81,-Euro
Formel: 81€ x Aktualisierter BCV Kurs =Zu zahlender Betrag in Bolívares soberanos