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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister beantragen. Die Unterschrift auf dem Antragsformular kann bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Gebühr für die Konsularische Bescheinigung beträgt 57 Euro.
Informationen des Bundesamts für Justiz sowie das Antragsformular finden Sie hier
Weitere Informationen
Die Gebühren für konsularische Dienstleistungen können derzeit wie folgt entrichtet werden:
- Mittels internationaler Kreditkarte (Mastercard oder Visa). Die Transaktion erfolgt in diesem Fall in Euro. Sollte eine dritte Person für Sie bezahlen, müsste Sie diese Person zur Antragstellung begleiten und einen gültigen Ausweis vorlegen.
- Bargeld in Dollar