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Mitbenutzung des amtlichen Kuriers für die Wiederholungswahl in Berlin

02.01.2024 - Artikel

Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die betroffenen Wahlberechtigten im Ausland wird voraussichtlich nach dem 8. Januar 2024 erfolgen. Bei entsprechend frühzeitiger Antragstellung können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab (nicht notwendig an!) diesem Tag rechnen.
Gemäß § 28 Abs. 4 Satz 3 BWO übersendet das Wahlamt die Briefwahlunterlagen mit Luftpost, wenn der/die Wahlberechtigte aus einem außereuropäischen Gebiet wählen will.

Der Kurierweg über das Auswärtige Amt, der grundsätzlich allen deutschen Behörden offensteht, kann auch von Wahlämtern zur Übermittlung von Briefwahlunterlagen an wahlberechtigte Deutsche im Ausland benutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigten diesen Weg vorher mit dem Bezirkswahlamt und der zuständigen Auslandsvertretung absprechen.

Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des/der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:


Auswärtiges Amt
für Botschaft Caracas
Kurstraße 36
10117 Berlin

Darauf müssen die Wahlberechtigten, die die Wahlunterlagen über den Kurierweg an die Botschaft Caracas übersandt bekommen möchten, ihr Wahlamt unbedingt selbst hinweisen.
Vom Auswärtigen Amt werden diese Sendungen auf dem amtlichen Kurierweg an die jeweilige Auslandsvertretung weitergeleitet. Dort werden die Sendungen zur persönlichen Abholung durch die Wahlberechtigten bereitgelegt und der oder die Wahlberechtigte darüber benachrichtigt.

Wichtig:

  • Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs und ggf. Übernahme der Weiterleitung von Wahlunterlagen an die/den Wahlberechtigte/n ist die Haftung des Auswärtigen Amts für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Beförderung oder Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen. Bitte füllen Sie den Haftungsausschluss aus.
  • Eine Nachverfolgung der Sendung ist nicht möglich.
  • Die Nutzung des amtlichen Kurierwegs der Botschaft ist nicht unbedingt schneller als der gewöhnliche Postweg. Die Entscheidung, den Kurierweg mitzubenutzen oder nicht, liegt allein bei der/dem Wahlberechtigten.
  • Der Wahlbrief im verschlossenen Umschlag (die Wahl ist sonst ungültig) muss spätestens am Montag, den 29.01.2024 um 12:00 Uhr in der Botschaft eintreffen, damit er von der Kurierstelle des Auswärtigen Amts in Berlin noch rechtzeitig an das zuständige Wahlbüro weitergeleitet werden kann. Die Abgabe im verschlossenen Umschlag kann auch durch eine andere Person erfolgen.
  • Wahlberechtigte, die ihre Wahlunterlagen in der Botschaft persönlich abholen, können diese am selben Tag ausgefüllt zum Rückversand abgeben.
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